Wichtig zu wissen!
Auch bei Neuwagen haben Sie die freie Auswahl der Werkstatt, bei der Sie Ihre Wartung durchführen lassen möchten. Der Hersteller hat nicht das Recht, Garantieleistungen zu verweigern, auch wenn die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ausserhalb eines offiziellen Markenvertreter durchgeführt wurde.